Text
Geltung:
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Braun Sonnenschutztechnik GmbH, FN 220061w, Johann Strauß Gasse 307a, 3571 Gars am Kamp und unseren Kunden einschließlich aller Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Sämtliche Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, er sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Lieferung:
Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd. Diese Fristen können bis zu 14 Tage überschritten werden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt das rechtzeitige Einlangen aller vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, Genehmigungen und Abklärungen sowie die Erfüllung sämtlicher vom Kunden obliegenden vertraglichen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Frist angemessen verlängert. Davon unberührt bleibt unser Recht vom Kunden den Ersatz der Aufwendungen, der durch diese Verzögerung verursacht wurde zu fordern.
Wir sind erst dann zur Leistungsausführung verpflichtet, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.
Der Kunde kann den Vertragsrücktritt wegen Lieferverzuges – mit Ausnahme der Bestimmungen des FAGG – erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Nachfrist erklären.
Unvorhergesehene Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörung, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Feuer, Störungen der Energie- oder Rohstoffversorgung und andere nicht von uns zu vertretende Hindernisse befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit zur Gänze von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist angemessen. Die Lieferfristen verlängern sich des weiteren, sofern wir trotz unverzüglicher Bestellung mit zugekauften Waren verspätet beliefert werden um die Dauer der Verspätung des Vorlieferanten.
Geringfügige oder sonst für unseren Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung insbesondere bei sachlich gerechtfertigten Gründen und durch die Sache bedingte Abweichungen behalten wir uns vor.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% der Bruttorechnungssumme pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verwerten. Im Fall einer anderwärtigen Verwertung (Deckungsverkauf) behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegenüber dem säumigen Kunden vor.
Preise:
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist - gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise, in denen die jeweils geltende österreichische gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten ist.
Gegenüber Unternehmen gilt im Zweifel ein Nettopreis ohne Umsatzsteuer als vereinbart.
Zahlung:
1. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Rechnungssumme unverzüglich nach Fakturenerhalt zu bezahlen.
2. Bei Zahlungsverzug oder bei Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden die unsere Forderung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, alle noch offene Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Leistung sofort fällig zu stellen.
3. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt von Verbrauchern gemäß § 1 KSchG Verzugszinsen von 9 % pro Jahr zu verlangen, sofern kein anderer vertragsgemäßer Zinssatz ausdrücklich vereinbart wurde. Diesfalls sind wir berechtigt, Verzugszinsen, die 5 % über dem Vertrag vereinbarten Zinssatz liegen, zu verlangen.
4. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt bei zweiseitigen unternehmensbezogenen Geschäften Verzugszinsen von 9,2 % pro Jahr über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5. Vertragsstornierungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Erklärt der Kunde unberechtigt die Vertragsauflösung so können wir nach unserer Wahl entweder den tatsächlich entgangenen Schaden oder eine Vertragsstrafe in der Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages als Schadenersatz verlangen oder auf Vertragserfüllung bestehen.
Eigentumsvorbehalt:
1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Urheberrecht:
Alle technischen Unterlagen, Pläne, Skizzen, Projektunterlagen, Musterabbildungen, etc. bleiben geistiges Eigentum von uns. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von uns unzulässig. Kommt kein Vertrag zustande hat der Kunde über Verlangen von uns alle im Zusammenhang mit der Geschäftsanbahnung zukommenden Unterlagen vollständig zurück zu stellen und die Dateien vollständig zu löschen.
Gewährleistungsrechte des Verbrauchers:
Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft iSd § 1 KSchG sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden.
Gewährleistungsrecht und Irrtum bei unternehmensbezogenen Geschäften:
Handelt es sich um ein für den Kunden unternehmensbezogenen Geschäft iSd §§ 343 ff UGB so gelten die nachstehenden Regelungen als vereinbart:
Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt 12 Monate.
Das Wahlrecht nach § 932 Abs 2 ABGB, ob wir dem Unternehmer Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Sache gewähren, kommt uns zu.
Auf die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB kann sich der Unternehmer nicht berufen. Vielmehr hat er die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen. Erkennbare Mängel sind bei sonstigem Verfall spätestens bei Übergabe, nicht erkennbare bei sonstigem Verfall sofort nach Erkennbarkeit zu rügen.
Die Anwendbarkeit des Regressrechtes nach § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Unternehmer kann sich darüber hinaus nicht auf Anfechtungs- und Anpassungsrechte infolge Irrtums gemäß §§ 871 ff ABGB berufen.
Schadenersatz:
Ein Schadenersatzanspruch des Kunden besteht nur dann, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Im Falle von Personenschaden haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Ein Unternehmer kann ein Schadensersatzansprüche gegen uns nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Fernabsatzgeschäfte
Ausschließlich für Verbraucher iSd § 1 KSchG gelten die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfts-Gesetz (FAGG). Diese Bestimmungen kommen für alle geschlossenen Verträge, die außerhalb von unseren Geschäftsräumen geschlossen werden zur Anwendung. Dieses Gesetz kommt nicht auf Verträge zur Anwendung,
Bei Auftragserteilung durch den Kunden über Fernabsatz (Telefon, Fax, E-Mail) kommt der Vertrag erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Verbraucher haben das Recht von Verträgen, die unter das FAGG fallen, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe zu widerrufen. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt
1. bei Dienstleistungsverträgen (zB Werkleistungen) mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt,
Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat uns der Verbraucher mit einer eindeutigen Erklärung (die zum Beispiel durch das Muster-Widerrufsformular, Brief, Telefax oder E-Mail) den Widerruf des abgeschlossenen Vertrages mitzuteilen. Zur Fristwahrung ist die Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf des Widerrufsrechts ausreichend. Die Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Kein Rücktrittsrecht hat der Verbraucher bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maßanfertigungen, Sonderwünsche) sowie bei Verträgen über dringende Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
Gerichtsstand und Rechtswahl:
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden welcher Art auch immer ist das sachlich für unseren Geschäftssitz in Betracht kommende Gericht zuständig. Alle übrigen gesetzlichen Gerichtsstände bleiben zusätzlich aufrecht. Für Verbrauchergeschäfte gelten nur die gesetzlichen Gerichtsstände.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Vertragsparteien schließen die Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) für alle Rechtsgeschäfte aus.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
Braun Sonnenschutztechnik GmbH
Ihr Spezialist für Sonnenschutzanlagen machts möglich!